Redaktionsstatut


Das Stadtmagazin der Stadt Hemau mit dem Titel „da Hemauer“ wird vom Verlag Scheck Druck GmbH & Co. KG herausgegeben und verlegt. Es dient in erster Linie der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, von Nachrichten/Informationen aus der Verwaltung und der gewählten Gremien der Stadt Hemau sowie der Abbildung des gesellschaftlichen Lebens in der Kommune (z.B.: Berichte über Kunst, Kultur, Sport etc.).

Für die komplette redaktionelle Gestaltung des Stadtmagazins ist der Verlag Scheck Druck GmbH & Co. KG rechtlich verantwortlich, für die amtlichen Bekanntmachungen die Stadt Hemau, vertreten durch den Bürgermeister. Redaktionelle Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden werden kostenfrei abgedruckt, sofern sie in der Stadt Hemau und dem Gemeindegebiet ansässig sind. Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gilt kein Rechtsanspruch. Darüber hinaus gelten folgende Regelungen, um einen reibungslosen, termingerechten Ablauf gewährleisten zu können:

Inhalt


Im Stadtmagazin kostenlos veröffentlicht werden redaktionelle Beiträge. Ein redaktioneller Beitrag ist ein journalistischer Text zu einem bestimmten Thema, der informiert oder unterhält. Redaktionelle Beiträge sind textlastig und können u.U. Fotos enthalten. Zu redaktionellen Beiträgen zählen:

  • Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Gemeinde, ihrer Organe und Einrichtungen sowie sonstiger öffentlich-rechtlicher Institutionen
  • Beiträge der örtlichen Vereine/Schulen/Kindergärten
  • Beiträge von örtlichen politischen Parteien, Wählervereinigungen, Bürgerinitiativen, sofern sie sich auf Ankündigungen von Veranstaltungen und deren Nachberichte beschränken
  • Beiträge der örtlichen Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie besondere Aktionen behandeln
  • Beiträge sonstiger örtlicher Organisationen/Einrichtungen mit nicht erwerbswirtschaftlicher Zielsetzung
  • Ankündigungen auswärtiger Schulen sowie von Jahrgangs- und Klassentreffen
(Werbe-)Anzeigen sind grafisch gestaltete Elemente. Sie beinhalten in der Regel eine Bekanntmachung oder Information über ein zu bewerbendes Produkt oder eine Veranstaltung. Grafisch gestaltete Anzeigen, Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Einzelpersonen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger:innen etc. werden im Stadtmagazin nur gegen Gebühr veröffentlicht. Der Preiskatalog ist den aktuellen Mediadaten zu entnehmen.

Im Stadtmagazin nicht veröffentlicht werden:

  • Leserbriefe
  • Parteipolitische Stellungnahmen und Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen seitens politischer Parteien und Wählergruppen sowie deren Untergruppierungen, Bürgerinitiativen und Vereinigungen, die um Stimmen werben
  • Pfarrbriefe, Gottesdiensttermine, Stellungnahmen zu kirchlichen und weltlichen Themen
  • Beiträge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die guten Sitten verstoßen
  • Beiträge, die Verleumdungen oder persönliche Angriffe enthalten, die das Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen verletzen
  • Beiträge, die inhaltlich falsche Tatsachen behaupten
  • Beiträge auswärtiger Vereine und Organisationen (Ankündigungen von überörtlichen Institutionen und Vereinen, in denen Bürger:innen der Gemeinde vertreten sind, können nach Abwägung des Einzelfalls von der Redaktion zugelassen werden).

Textlänge


Die eingereichten Artikel sollten eine Länge von 4.000 Zeichen mit Leerzeichen nicht überschreiten. Es liegt im Ermessen der Redaktion, in Ausnahmefällen – etwa für die Berichterstattung rund um Veranstaltungen – längere Artikel zuzulassen.

Anlieferung der Texte


Die Texte müssen grundsätzlich digital per E-Mail an redaktion@da-hemauer.de eingereicht werden. Eine telefonische Anlieferung ist nicht möglich. Die per Mail eingereichten Dateien sind als offene Textdateien im Word-Format (Dateiendung: .doc) zu versenden. Der Urheber des Textes ist immer mit Vor- und Nachnamen anzugeben. Diese werden mit dem Bericht veröffentlicht.

Stil


Die Berichte sind knapp, sachlich und informativ zu halten. Die Redaktion behält sich vor, ohne Benachrichtigung des Einsenders bei Überschreitung der Textlänge Kürzungen vorzunehmen bzw. Berichte inhaltlich und stilistisch zu redigieren oder nicht zu veröffentlichen, wenn sie den redaktionellen Richtlinien nicht entsprechen.
Beachten Sie hierzu außerdem unseren Leitfaden „So gelingt Ihr Artikel für den ,Hemauer‘ – Ein kleiner Ratgeber für Pressebeauftragte“.

Fotos und Grafiken


Zu den Texten können Fotos veröffentlicht werden. Bitte reichen Sie maximal vier Fotos pro Artikel ein. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Auswahl der Bilder vor.
Es werden ausschließlich qualitativ gute Digitalfotos abgedruckt, die eine Mindestauflösung von 300 dpi haben.
Fotos müssen als separate Bilddateien im Format jpeg oder png angeliefert werden.
Die Namen der auf Fotos abgebildeten Personen sind immer mit anzugeben, sofern es sich nicht um ein Gruppenbild im Rahmen einer Großveranstaltung handelt.

Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte


Durch die Weitergabe von Fotos/Grafiken bestätigt der Einsender, dass er
  • die Urheber- bzw. Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt und
  • das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.
Der Urheber des Fotos ist immer mit Vor- und Nachnamen anzugeben. Diese werden mit dem Foto veröffentlicht.

Redaktions- und Anzeigenschluss


Die aktuellen Redaktions- und Anzeigenschlusstermine finden Sie unter "Termine".

Der Redaktions- und Anzeigenschluss ist unbedingt einzuhalten. Zu spät eingehende Texte und Anzeigen werden nach Möglichkeit in der nächstmöglichen Ausgabe berücksichtigt, sofern sie durch Fristablauf nicht gegenstandslos geworden sind. In diesem Fall unterbleibt die Veröffentlichung ohne Benachrichtigung des Einsenders.

Wiederholungen und Fortsetzungen

Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Berichte in Fortsetzungen werden nur in Ausnahmefällen veröffentlicht und sind vorher mit der Redaktion abzusprechen.

Veranstaltungsankündigungen

Über Größe und Platzierung von Veranstaltungsankündigungen entscheidet die Redaktion. Gestaltete Vorlagen werden nicht übernommen, sondern müssen als bezahlte Anzeige geschaltet werden. Die redaktionelle Veröffentlichung erfolgt im normalen Fließtext und Satzspiegel innerhalb der betreffenden Rubrik des Stadtmagazins.

Leitfaden


So gelingt Ihr Artikel für den „Hemauer“ – Ein kleiner Ratgeber für Pressebeauftragte in Vereinen.

1. Was kommt in den „Hemauer“?
Artikel mit Nachrichtenwert, etwa:
  • Neuigkeiten (z.B.: Neuwahlen, Vereinsfahrten, Spieltage, Veranstaltungen etc.)
  • Nachrichten aus Hemau und dem Gemeindegebiet (überregionale Themen nur in Ausnahmefällen)
  • Themen von größerer Tragweite und Wichtigkeit
  • Berichte über Menschen (z.B.: Vorstellung von Mannschaftsmitgliedern, eines besonders erfolgreichen Sportlers etc.)
  • Kurioses und Außergewöhnliches (z.B.: Vorstellung des ältesten Vereinsmitglieds, rekordverdächtiger Zuwachs an Mitgliederzahlen etc.)

TIPP: In der Kürze liegt die Würze! Kürzere und knackige Artikel werden lieber gelesen als lange. Lassen Sie Überflüssiges weg. Ihr Artikel sollte 4.000 Zeichen mit Leerzeichen nicht überschreiten.