Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anzeigenverträge
1. „Anzeigenvertrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder redaktioneller Beiträge eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in „da Hemauer“ zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind vorbehaltlich einer anderweitigen, schriftlichen Vereinbarung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

Ablehnung und Nichterfüllung von Verträgen
3. Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber von „da Hemauer“, Scheck Druck GmbH & Co. KG, nachfolgend Auftragnehmer, nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts- pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des Auftragnehmers zu erstatten.
4. Anzeigenverträge/redaktionelle Beiträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in „da Hemauer“ veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Vertrag auf diese Weise auszuführen ist. Rubrizierte An- zeigen/redaktionelle Beiträge, werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
5. Verträge/Beiträge, die nach dem Annahmeschluss eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Anzeigenvertrag zurückzutreten oder die Annahme und Veröffentlichung einzelner Beiträge oder Anzeigen/redaktioneller Beiträge abzulehnen, wenn der Inhalt der Anzeige gegen die Re- daktionsstatuten, Gesetze oder behördliche Bestimmun- gen verstößt, Rechte Dritter hierdurch verletzt werden oder die Reputation oder der Ruf des Auftragnehmers hierdurch verletzt wird.
7. Die Ablehnung einzelner Anzeigen oder redaktioneller Beiträge, sowie der Rücktritt vom jeweiligen Vertrag, wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Änderungen und Streichungen in Anzeigen
8. Bei unklaren Anzeigen behält sich der Auftragnehmer vor, nach Hinweis gegenüber dem Auftraggeber Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Für redaktionelle Beiträge behalten wir uns vor, redaktionelle Streichungen und Änderungen, ohne vorherige Information des Auftraggebers durchzuführen.
9. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

Abbestellungen bzw. Änderungen; Übernahme der Kosten
10. Der Auftraggeber hat das Recht, den Abruf einzelner An- zeigen bis spätestens zum Anzeigenschluss schriftlich zu widerrufen und Änderungen von Anzeigen bis spätestens zum Anzeigenschluss schriftlich mitzuteilen. Widerruft der Auftraggeber den Abruf einer Anzeige oder ändert er die Anzeige nach Satz 1, hat er für bereits gesetzte Anzeigen die tatsächlich entstandenen Satzkosten, mindestens jedoch 50% des Preislistenpreises für die betroffene Anzeige dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
11. Der Auftraggeber hat die Kosten für die Anfertigung bestellter Lithos und Zeichnungen, für das Zusammenfügen von Vorlageteilen sowie für die von ihm gewünschten oder zu vertretenden, erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung zu tragen.

Anzeigenbeleg
12. Bei der Abwicklung über Werbungsmittler liefert der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzeigen- beleg. Statt eines Beleges kann der Auftragnehmer eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen.
13. Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.

Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung
14. Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder bei Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie der weitere Verzugsschaden berechnet. Im Fall des Zahlungsverzuges steht dem Auftragnehmer ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der weiteren Leistungen im Rahmen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung der Forderung zu.

Sonderberechnung, gesonderte Preisliste, nachträglicher Nachlass
15. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Anzeigenpreise für Anzeigen in „da Hemauer“ für solche Anzeigen zu er- höhen, die erst später als vier Monate nach Vertragsabschluss veröffentlicht werden oder erscheinen.
16. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von An zeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen schriftlichen und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigten Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vorneherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
17. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Ab- druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Verantwortlichkeit des Auftraggebers
18. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.
19. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bei der Übersendung des Probeabzugs in der gesetzten Frist mitgeteilt werden.
20. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Werden durch die Anzeige oder die zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen Rechte Dritter verletzt, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer von hieraus entste- henden Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich freizustellen.
21. Vorlagen werden nur digital entgegengenommen. Unverlangt zugesandtes Bild oder Textmaterial wird vernichtet.

Verantwortlichkeit des Verlags; Haftungsfreistellung
22. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
23. Der Auftragnehmer wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags/redaktionellen Beitrags, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.

Gewährleistung
24. Bei Mängeln der Leistung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder ist sie unmöglich, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
25. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht wer- den. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
26. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsrechte beträgt ein Jahr.
27. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Haftung
28. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aller Art sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 34 und 35 ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ins- besondere auch für Schäden aus mangelhafter Leistung, aus Verzug, sonstiger Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung.
29. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
30. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens, es sei denn, dieser Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Höhere Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen
31. Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragsverpflichtung der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungs- umfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für vom Auftragnehmer unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen.

Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers
32. Ein Ausschluss von Anzeigenverträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.

Urheberrecht und Datenschutz
33. Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich beim Auftragnehmer. Vervielfältigung und/oder elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung vom Auftragnehmer zulässig.
34. Alle in „da Hemauer“ veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen den allgemeinen Nutzungsbedingungen.
35. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Stadt Hemau – vertreten durch 1. Bürgermeister Herbert Tischhöfer, Propsteigaßl 2, 93155 Hemau
36. Der Auftragnehmer, sowie externe redaktionelle Partner, speichern im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (§33 BDSG).
37. Eine etwaige Weitergabe der Beiträge zur redaktionellen Bearbeitung an externe Partner behält sich der Auftragnehmer vor.
38. Alle Reproduktionen, gleich welcher Art, sind nur mit Genehmigung des Auftragnehmers, der Scheck Druck GmbH & Co. KG, oder der Stadt Hemau zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
39. Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen Ihnen geschlossenen Verträgen den Ort des Sitzes des Auftragnehmers in Regensburg.
40. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

...für digitale Anzeigen- und Beitragsvorlagen
1. Eine digitale Vorlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.
2. Für den der Anzeigendatei / Redaktionsdatei zu Grunde liegenden Auftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbar- keitsanforderungen durch diese besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.
3. Der Auftragnehmer nimmt digitale Anzeigen-/Beitragsunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag heraus gegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese sind auf der Homepage www.da-hemauer.de, den Mediadaten so- wie dem Redaktionsstatut zu entnehmen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigenaufträge und redaktionelle Beiträge abzulehnen, die digitale Vorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht den zusätzlichen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigen-/Beitragsvorlagen entsprechen.
5. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.
6. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.