Nach den Vereinsförde- rungsrichtlinien der Stadt Hemau werden Investitionen für Umbauten oder Erwei- terungen und Sanierungen, die zur Erfüllung satzungs- mäßiger Zwecke dienen, mit 20 % der zuwendungsfähi- gen Kosten gefördert. Reine Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. dungsfähigen Kosten zu för- dern. Der Förderbetrag wird auf 6.000,00 € begrenzt. Die Haushaltsmittel sind 2025 vorzusehen. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage des Verwendungs- bzw. Zah- lungsnachweises frühestens im Jahr 2025 ausbezahlt. Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. zuwendungsfähigen Die Gesamtkosten betragen 29.908,73 €. Daraus errech- net sich beim derzeitigen Fördersatz nach den Ver- einsförderungsrichtlinien von 20 % ein Förderbetrag von 5.981,75 €. Es wird vorge- schlagen, die Förderung auf 6.000,00 € zu begrenzen. Im Haushalt 2024 sind hier- für keine Mittel veranschlagt. Es wird beabsichtigt, den Zuschuss frühestens nach Vorlage der entsprechen- den Zahlungs- und Verwen- dungsnachweise im Jahr 2025 zur Auszahlung zu brin- gen. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Anbau des Geräteschup- pens nach den Vereinsför- derungsrichtlinien der Stadt Hemau mit 20 % der zuwen- Erhöhung des Faktors 4,5 um den Faktor x für die Kinderkrippe „Krab- belkiste“ Hemau Sachverhalt: Mit E-Mail vom 10.07.2024 hat der BRK-Kreisverband Regensburg eine Erhöhung des Faktors 4,5 um den Fak- tor x beantragt. Nach Art. 21 Abs. 5 Satz 3 BayKiBiG kann im Einvernehmen mit der Ge- meinde vom Gewichtungs- faktor 4,5 abgewichen wer- den, um einen erhöhten Per- sonalbedarf bei integrativen Kindertageseinrichtungen zu finanzieren. Die Stadt Hemau hat in den letzten Jahren das Einver- nehmen bei anderen Trägern erteilt und den höheren Per- sonalbedarf anerkannt. Im Krippenjahr 2024/2025 Integrativkin- werden vier in der BRK Kinder- der krippe „Krabbelkiste“ be- treut. Nach Empfehlung des 59. Newsletter zum Bayeri- schen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (Bay- KiBiG) aus dem Jahr 2007 ist der Zeitaufwand und die Qualifikation der Integrativ- kraft vom behindertenspe- zifischen Mehraufwand ab- hängig. Es wird empfohlen, bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von in der Re- gel sechs Stunden täglich für Einrichtungen mit vier behin- derten oder von Behinde- rung bedrohten Kindern 0,8 Integrationskräfte (31 Wo- chenstunden) einzusetzen. Der BRK rechnet mit nur fünf Wochenstunden pro Kind, da die Buchungszeit von sechs Stunden bei den Kindern nicht erreicht wird. Deshalb soll eine Zusatzkraft mit nur 20 Wochenstunden ange- stellt werden. Nach Auskunft des BRK beläuft sich das Arbeitge- ber-Brutto der Zusatzkraft bei 20 Wochenstunden auf 34.653,95 € jährlich. Davon muss der Träger 20 % tra- gen, also 6.930,79 €. Die restlichen 80 % werden von der Stadt Hemau und dem Freistaat Bayern zu glei- Aus dem Stadtrat 13 chen Teilen übernommen. Der Förderbetrag der Stadt nach BayKiBiG erhöht sich dadurch auf voraussicht- lich 13.861,58 €. Von den 6.930,79 €, die der Träger zu tragen hat, fließen 80 % (5.544,63 €) in das Betriebs- kostendefizit der Kinderkrip- pe ein. Beschluss: Der Stadtrat erteilt das Ein- vernehmen für die Erhö- hung des Faktors 4,5 ab- weichend zum X-Faktor. Das Einvernehmen gilt bis En- de des Kinderkrippenjahres 2024/2025. Anfragen nach § 32 Ge- schäftsordnung Stadträtin Mayer erklärt, dass der Friedhof St. Salva- tor sehr verwildert sei und fragt, ob gegen den Wild- wuchs etwas unternommen werden kann. Erster Bürgermeister Tisch- höfer erklärt, dass der Bau- hof bereits darüber informiert ist bzw. beauftragt wurde. Die komplette Sitzungsnie- derschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 30.07.2024 finden Sie unter www.hemau.de. Aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.08.2024 Bauanträge Für folgende Bauanträge wur- de das Einvernehmen erteilt: � Nutzungsänderung von Mu- nitionsbunker für die Auf- stellung von PV-Speichern, Waldbadstr. 3, Hemau � Errichtung einer Bauhof- halle, Am Gewerbebo- gen 19, Hemau � Nutzungsänderung eines Gardinenverkaufes zu ei- nem Herrenfriseur, Stadt- platz 10, Hemau � Energetische Sanierung ei- nes Einfamilienhauses mit Nebengebäude und Er- richtung eines Balkons, Spitalweg 2, Hemau � Bodenverbesserung bzw. Bewirtschaftungsverbes- serung, Bügerlleithen 2, Gemarkung Aichkirchen und Klingen � Errichtung einer Dreifach- garage mit Lager und einer Grundstückseinfriedung, Bodenhofer Weg 4, Hemau � Umbau eines bestehenden Wohn- und Geschäftshau- ses mit Aufstockung eines Stockwerkes mit 2 Wohn- einheiten, Wittelsbacher- str. 17, Hemau � Antrag auf Vorbescheid: Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemar- kung Aichkirchen � Antrag auf Vorbescheid: Voranfrage über Neubau einer Zelthalle, Kelheimer Str. 14a, Hemau Für folgende Bauanträge wurde das Einvernehmen nicht erteilt: � Neubau von 2 freistehen- den Doppelhäusern, Jura- straße 15, Haag � Antrag auf Vorbescheid: Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Kirch- weg, Aichkirchen � Antrag auf Vorbescheid: Voranfrage über Neubau von zwei 3-4 Familien- häusern mit Stellplätzen oder Garagen, Zum Alten Grund, Hohenschambach komplette Die Nieder- schrift des öffentlichen Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.08.2024 finden Sie unter www.hemau.de.