Aus der Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2024 Aus dem Stadtrat 3 Bauleitplanung „Hemau Sixenfeld“ – 16. Ände- rung Flächennutzungs- plan und Aufstellung Bebauungsplan; hier: Sachstandsmitteilung, Billigung Entwurf Flä- chennutzungsänderung und weiteres Vorgehen Sachverhalt: Herr Erster Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesord- nungspunkt Herrn Bartsch vom gleichnamigen Ingeni- eurbüro. Es wird Bezug ge- nommen auf die Beratung im Stadtrat am 29.11.2022 und die bisher gegebenen Infor- mationen im Bau- und Um- weltausschuss. Herr Erster Bürgermeister Tischhöfer informiert den Stadtrat darüber, dass die Bauleitplanung „Hemau Si- xenfeld“ in den Verfahren zur 16. Änderung des Flächen- nutzungsplanes und zur Auf- stellung des Bebauungspla- nes getrennt werden sollte. Der Flächennutzungsplan soll aufgrund der Genehmi- gungspflicht und Genehmi- gungsdauer nach § 6 BauGB (Baugesetzbuch) weiter vo- rangetrieben werden, wäh- rend für die Aufstellung des Bebauungsplanes das Sturz- flutrisikomanagement und das Hochwasserrisikoma- nagement, die derzeit in Be- arbeitung sind, mit einflie- ßen sollen. Der Förderantrag für die Erweiterung um ein Hochwasserrisikomanage- ment wurde bereits gestellt und die Förderzusage liegt bereits vor. Das beauftrag- te IB Wöhrmann hat zusam- men mit dem Fachplaner Dr. Metzger bereits die Ar- beiten hierzu aufgenommen. Dies wurde mit dem Wasser- wirtschaftsamt und den aus- führenden Planungsbüros so abgestimmt. Somit wird der Entwurf zur 16. Änderung des Flächen- nutzungsplanes in der heu- tigen öffentlichen Sitzung dem Stadtrat zur modifizier- ten Beschlussfassung vorge- legt und anschließend in die frühzeitige Beteiligung und frühzeitige Auslegung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) gestartet. Die Unterlagen zum Bebauungsplan werden zu gegebener Zeit dem Gre- mium in modifizierter Fas- sung mit den Ergebnissen der entsprechenden Gutach- ten vorgelegt. Sowohl im Flächennutzungs- plan als auch im Bebauungs- plan sind nach derzeitigem Planstand folgende Fl. Nrn.: 434, 435, 436, 437, 439, 440, 443, 445, 445/4, 446/1, 447 (TF), 448, 450 und 450/2 je- weils der Gemarkung Hemau enthalten. Es handelt sich aktuell um eine Fläche von ca. 14 Hektar. Herr Bartsch stellt den ak- tuellen Entwurfsstand der 16. Änderung des Flächen- nutzungsplanes vor. Für die Neuausweisung des Baugebietes muss der vor- handene Bestand im Flä- chennutzungsplan nur an- gepasst werden. Ein Teil der Fläche wurde noch nicht entwickelt und bebaut. Bei der neuen Fläche mit rund 10 Hektar handelt es sich um eine Abrundung zum bis- her gefassten Beschluss. Die Abtrennung des Verfahrens macht hier Sinn, da dies von der Regierung genehmigt werden muss. Für eine bedarfsgerechte Planung sind zwei Kompo- nenten entscheidend, zum einen die Bevölkerungs- entwicklung. Hier ist in den nächsten sechs bis sie- ben Jahren mit einer Zunah- me von 500 bis 600 Einwoh- nern zu rechnen. Der zwei- te Punkt ist die Reduzie- rung der Struktur auf kleine- re Einheiten. Mit 2,5 Einwoh- nern pro Wohneinheit ist die- se noch relativ hoch. Es wird erwartet, dass der Faktor sich 2022 auf 2,36 Einwoh- ner/Wohneinheit reduziert. In der Prognose bis 2028 sinkt der Wert auf 2,16. Der Hauptort Hemau ist zu 54 % mit Ein- und Zweifamilien- häusern dicht bebaut. Auf ei- ner Fläche von einem Hekt- ar wohnen 30 Einwohner. Für den Hauptort Hemau errech- net sich damit ein Entwick- lungspotential von 20 Hekt- ar Wohnbauflächen. Der Be- darf ist damit gegeben. Die Tendenz geht aber zu kleinen Grundstücken. Da die Pla- nung 2/3 für die Bebauung von Ein- und Zweifamilien- häusern und 1/3 für eine ver- dichtete Bebauung vorsieht, wäre die Fläche von 14 Hek- tar ausreichend. Damit hät- te man die Vorgaben für eine bedarfsgerechte Planung für die nächsten sechs bis sie- ben Jahre erfüllt. Stadtrat Ziegaus erklärt, dass der zugrunde geleg- te Plan der falsche sei. Nach seiner Auffassung sei der vorhandene Bestand durch einen früheren Beschluss teilweise zurückgenommen worden. Des Weiteren will er wissen, ob zum bestehen- den Gewerbe an der östli- chen Grenze ein Streifen als Mischgebiet ausgewiesen werden sollte. HEMAUER WOCHENMARKT Regional einkaufen im Herzen von Hemau immer mittwochs 8–12:30 Uhr am Stadtplatz Landmetzgerei Biedermann, Thonlohe Bäckerei Draxler, Furth im Wald Obst- und Gemüsewaren Enes, Kelheim Imkerei Josef Achhammer, Beratzhausen Käse Schwendner, Grametshof Mariposa – La Pasta Fresca, Tegernheim Gemüse Lehner, Winzer Bioland-Hof Ziegaus, Hemau Maxhütter-Fischladen, Maxhüt- te-Haidhof Spyridoula‘s 100%, Lappers- dorf MoWeRe, Pettendorf Alle Informationen auch unter: hemau.de Folge uns auf