Aus dem Stadtrat 7 planung um ca. 2,5 Mio. auf 16,4 Mio. € ansteigen. Die Ausgaben im Verwaltungs- haushalt – ohne Zuführung – steigen dabei im gleichen Zeitraum von rd. 17,7 Mio. € auf 19,5 Mio. €. Dieser An- stieg ist aber überwiegend auf die höhere Kreisumla- ge zurückzuführen. Die Zu- führung zum Vermögens- haushalt steigt bis zum Ende des Planungszeitraumes um rund 0,88 Mio. €. Das Investitionsvolumen für den Zeitraum 2023 bis 2027 beträgt insgesamt 38,2 Mio. €. Gegenüber dem Gesamtvolumen des Inves- titionsprogramms 2022 bis 2026 bedeutet dies eine Er- höhung um 4,946 Mio. €. Der Höchststand des Inves- titionsvolumens ist im We- sentlichen durch die hohe Neuveranschlagung von Sa- nierungsmaßnahmen (z. B. Mittelschule, ...) geschuldet. Zudem muss berücksich- tigt werden, dass bei einzel- nen Maßnahmen die 2023 veranschlagten Mittel nicht übertragen werden, sondern 2024 oder später nochmals veranschlagt wurden. Die Gesamtkosten in Hö- he von 38,2 Mio. € können durch zweckgebundene Zu- wendungen und Beiträge in Höhe von 10,5 Mio. € zu 27,33 % gedeckt werden. Das Investitionsvolumen ist damit auf einen Höchststand angewachsen. Trotz der zahl- reichen Investitionen ist ei- ne Finanzierung mit Kredi- ten 2024 nicht erforderlich. Im Jahr 2024 kann eine Neuver- schuldung mit Mitteln aus der allgemeinen Rücklage ver- mieden werden. In den Jah- ren 2025 bis 2027 sind jeweils nochmals Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage nö- tig. Zudem müssen aus heu- tiger Sicht für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils Kreditaufnah- men eingeplant werden. Die Finanzierung der Inves- titions- und Investitionsför- derungsmaßnahmen des In- vestitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebunde- nen Zuwendungen und Bei- träge, die im Investitionspro- gramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allge- meinen Finanzierungsmit- teln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirt- schafteten sog. „freie Spitze“ und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage, so- wie den Erlösen und Beiträ- gen aus Grundstücksveräu- ßerungen und der Aufnahme von Krediten. Investitions- Die einzelnen Investitionsförderungs- und maßnahmen des Investiti- onsprogramms können aus unterschiedlichen Blick- winkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für wel- che Aufgaben (nach Gliede- rung), oder zum anderen, mit welcher Ausgabeart (nach Gruppierung) die Investitio- nen realisiert werden. Bei aufgabenorientierter Be- trachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den Ein- zelplänen 6, 7 und 8. Diese drei Einzelpläne umfassen 66,59 % des Investitionsvo- lumens. Im Vorjahr lag der Anteil bei 68,92 %. � Bau-, Wohnungswesen u. Verkehr: 9,666 Mio. € (25,27 %) � Öffentliche Einrichtun- gen, Wirtschaftsförderung: 8,377 Mio. € (21,90 %) � Wirtschaftliche Unter- nehmen, Allg. Grund- vermögen: 7,426 Mio. € (19,41 %) Die Untersuchung nach dem Funktionsprinzip ergibt fol- gendes Bild: � Vermögenserwerb: 7,201 Mio. € (18,83 %) � Hochbaumaßnahmen: 12,134 Mio. € (31,72 %) � Tiefbaumaßnahmen: 16,563 Mio. € (43,30 %) � Betriebstechnische Anla- gen: 0,579 Mio. € (1,51 %) � Zuweisungen und Zu- schüsse für Investitionen: 1,773 Mio. € (4,63 %) Beiträgen, die im Investiti- onsprogramm ausgewiesen sind) verringert sich in die- sem Zeitraum von 30,53 % auf 27,33 %. Bei der Gewichtung der In- vestitions- und Investitions- förderungsmaßnahmen liegt der Hauptteil mit rund 75 % bei den Gruppen 94 und 95, Hoch- und Tiefbaumaßnah- men. Die größeren Einzelobjekte des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 umfassen im Planungszeitraum insgesamt 63 % des Gesamtvolumens. Bei folgenden Maßnahmen beträgt das Investitionsvo- lumen im Planungszeitraum über 1 Mio. €: � Sanierung Mittelschule: 5,700 Mio. € � Neubau Kinderhaus He- mau: 3,190 Mio. € � Sanierung Ortsstraßen nach Prio. Schönbergstra- ße: 1,734 Mio. € � Erschließung Sixenfeld: 2,050 Mio. € � GVS 9 Thonhausen – Wangsaß: 1,058 Mio. € � Kanalbau BG Sixenfeld: 3,050 Mio. € � Grunderwerb: 4,444 Mio. € Im Vergleich des gültigen Programms (2022 bis 2026) mit dem Programmentwurf (2023 bis 2027) sind im je- weiligen Planungszeitraum die „Kosten“ um 14,85 % und die „Zuwendungen, Bei- träge“ um 7,30 % gestiegen. Betrachtet man den „über- lappenden und damit aus- sagekräftigeren (direkt ver- gleichbaren) Bereich (2023 bis 2026), so ist ausgaben- seitig eine Erhöhung um 1,278 Mio. € sowie einnah- menseitig um 0,567 Mio. € zu verzeichnen. Die durchschnittliche Finan- zierungsquote (Anteil der Fi- nanzierung mit zweckgebun- denen Zuwendungen und Der Rückgang der Finanzie- rungsquote bzw. der durch- schnittlichen Finanzierungs- quote ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass ab dem Jahr 2024 bereits ho- he Beträge für Investitionen, z. B. im Bereich Neubau Kin- dergarten, Straßensanierun- gen und beim Grunderwerb, veranschlagt wurden, diesen aber nur geringeren Einnah- men aus Zuwendungen ge- genüberstehen. Dadurch ha- ben sich z. B. die geplan- ten Kosten ab 2024 im Ver- gleich zu 2023 überproporti- onal erhöht. Außerdem ver- ringern sich die Beiträge ab 2024 deutlich, da die rest- lichen Grundstücksverkäu- fe und dadurch anfallenden Beiträge überwiegend in den Vorjahren getätigt wurden. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der mit- telfristigen Finanzplanung und dem Investitionspro- gramm 2023 bis 2027 in der vorgelegten Form zu. Kostenzuschuss für den Kindergarten St. Raphael für Investi- tionen 2024 Sachverhalt: Der Pfarrkindergarten St. Ra- phael hat mit Schreiben vom 07.12.2023 um die Zustim- mung der Stadt Hemau für Investitionen im Jahr 2024 gebeten. Es sollen die Räu- me des Kindergartens neu gestrichen und folgende Ge- räte beschafft werden: Son- nensegel, Klemmschutz für Türen und Erneuerung von Fensterscheiben, die durch Steinschlag beschädigt wur- den, Dampfstrahler, Aus- stattung für eine Verwal- tungskraft (Laptop, Schreib- tisch), Teppiche, Sofas und ein Raumteiler. Die Kosten