geschalten werden. Dies gilt insbesondere auch für diejenigen Eigentümer, die bisher vom Widerspruchs- recht nach Art. 24 Abs. 4 GO Gebrauch gemacht hatten. Denn dieser Wi- derspruch konnte sich nur auf den auf die Gemein- deordnung gestützten Einsatz der Funkwasser- zäher beziehen, nicht aber auf das Bestimmungs- recht der Wasserversorger nach der bundesrechtli- chen AVBWasserV. Da bei den Stadtwerken Hemau bis jetzt noch kei- ne Funkwasserzähler ver- baut wurden, hat auch noch niemand Wider- spruch eingelegt. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrich- tung der Stadt Hemau (Was- serabgabesatzung – WAS) neu zu erlassen. Der Inhalt der Satzung ist dem Stadt- rat bekannt. Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die öffentliche Wasser- versorgungseinrichtung der Stadt Hemau vom 18. De- zember 2019 außer Kraft. Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesat- zung (BGS/WAS) der Stadt Hemau Sachverhalt: Die Gebühren für die öffent- Wasserzähler bis Q3 4 m³/h bis Q3 10 m³/h bis Q3 16 m³/h bis Q3 25 m³/h bis Q3 63 m³/h bis Q3 100 m³/h* bis Q3 160 m³/h* bis Q3 250 m³/h* liche Wasserversorgungs- einrichtung der Stadt He- mau wurden durch den Bay- erischen Kommunalen Prü- fungsverband neu kalkuliert. Der Kalkulationszeitraum beinhaltet die Jahre 2024 bis 2027. Folgendes Ergeb- nis wurde durch den BKPV ermittelt und im Haupt- und Finanzausschuss am 21.11.2023 vorberaten: Gebühren � Wasser, Verbrauchsge- bühr: 2,16 €/m³ (bisher 1,68 €/m³) � Bauwasser: 2,70 €/m³ (bisher 2,10 €/m³) Die jährlichen Grundgebüh- ren für die jeweiligen Was- serzähler bleiben unverän- dert. Es ändern sich lediglich die technischen Bezeichnun- gen der Zähler bzw. wurde der Zähler mit 25 m³ neu ein- gefügt und die Verbundzäh- ler wurden in normale Zäh- ler umgewidmet. Für den Zähler mit 25 m³ wird künf- tig eine jährliche Gebühr von 172,80 € anfallen (siehe Ta- belle unten links). Die Verbrauchsgebühr Was- ser erhöht sich um 0,48 €/m³ oder 28,57 %, das Bauwas- ser erhöht sich um 0,60 €/m³ oder auch 28,57 %, die Grundgebühren bleiben un- verändert. Als Rechenbeispiel ergibt sich dann folgendes Bild: neu bisher 72,00 € 100,80 € 129,60 € 172,80 € 259,20 € 849,60 € 72,00 € 100,80 € 129,60 € - 259,20 € 849,60 € 1.166,40 € 1.166,40 € 1.468,80 € 1.468,80 € * früher Verbundzäher genannt Aus dem Stadtrat 5 ansätzen angesetzt. Für die Folgejahre ab 2025 wurden die Ansätze nach maßvol- len pauschalen Steigerungs- sätzen gesteigert. Energie- kosten wurden dabei jähr- lich um 7,0 %, Personalkos- ten jährlich um 2,5 % und al- le übrigen Kosten mit jährlich 1,5 % gesteigert. Die Betriebsergebnisse für den abgelaufenen Kalkulati- onszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 wurden er- mittelt. Dabei wurden insge- samt Unterdeckungen von 69.214 € festgestellt. Durch die Entscheidung, für den ablaufenden Kalkulati- onszeitraum auf den Aus- gleich der Unterdeckungen zu verzichten, hat man die ermittelten Ausgleichsbeträ- ge in der Nachkalkulationen auch nicht berücksichtigt. Da die Stadt auf den Ansatz kalkulatorischer Zinsen ver- zichtete, um steuerliche Aus- wirkungen zu vermeiden, wurde dies für die Gebühren- zahler dahingehend berück- sichtigt, dass auch in der Nachkalkulation keine kalku- latorischen Zinsen angesetzt wurden. Die bewusst in Kauf genom- menen Unterdeckungen dür- fen auch im neuen Kalkulati- onszeitraum nicht ausgegli- chen werden. Insgesamt ist folgender Ge- bührenbedarf über Grund- und Leistungsgebühren zu decken (unter Einbeziehung kalkulatorischer Zinsen und dem u. E. möglichen Aus- gleich von Unterdeckun- gen): Für einen 4-köpfigen Famili- enhaushalt bei einem durch- schnittlichen Jahresver- brauch von 120 m³ ergibt sich eine Erhöhung von � 1,68 €/m³ netto = 1,80 €/m³ brutto (bisherige Ver- brauchsgebühr) � 2,16 €/m³ netto = 2,31 €/m³ brutto (Verbrauchsgebühr ab 01.01.2024) � Differenz: 0,51 €/m³ brut- to x 120 m³ Jahresver- brauch. Es ergibt sich im Ergebnis eine jährliche Erhöhung ab 01.01.2024 von 61,20 € oder eine monatliche Erhöhung von 5,10 € bei gleichbleiben- der Grundgebühr. Für 2024 und die Jahre bis 2027 wurden Investitions- zugänge nach dem Inves- titionsplan aus dem Wirt- schaftsplan 2024 berück- sichtigt. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen wur- de für den Kalkulations- zeitraum ein Zinssatz von 1,00 % (zuvor 1,50 %) ange- setzt. Durch die Bildung und den Abzug sogenannter Auflö- sungsbeträge wurde sicher- gestellt, dass die bereits durch Herstellungsbeiträge und staatliche Zuwendungen finanzierten Anlageteile nicht nochmals über die Gebühr fi- nanziert werden. Insgesamt flossen folgen- de bereinigte kalkulatorische Kosten in die Gebührenbe- darfsberechnung ein (siehe Tabelle unten rechts). Die Betriebs- und Unterhalts- kosten wurden zum Zeit- punkt der Beratung für 2024 nach den Wirtschaftsplan- Jahr 2024 2025 2026 2027 Kalk. Abschreibung Kalk. Zinsen 176.735 € 178.785 € 132.720 € 125.605 € 57.734 € 63.250 € 66.090 € 64.167 €